Der Bundesrat hat mit dem Jahressteuergesetz verschiedenen Entlastungen zugestimmt. Unter anderem soll die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen einheitlich werden. Bei Stromspeichern sollen Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt werden - wie bei Windanlagen. Die Länderkammer billigte außerdem eine Anhebung des sogenannten Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer. Dieser soll rückwirkend zum Jahresbeginn auf 11.784 Euro angehoben werden. .