Die französische Rechtspopulistin Le Pen darf die nächsten fünf Jahre nicht mehr bei Wahlen antreten. Das Verbot bleibt auch im Fall einer Berufung zunächst weiter bestehen. Ein Strafgericht in Paris verurteilte sie außerdem zu vier Jahren Haft. Davon seien zwei zur Bewährung ausgesetzt und die übrigen zwei sollen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel abgegolten werden. Auch muss Le Pen 100.000 Euro Strafe zahlen. Le Pen hatte sich der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gemacht. .