Aldi Süd darf seine "Dubai-Schokolade" nicht mehr verkaufen. Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung, die den Verkauf vorläufig verbietet. Ein Produkt darf in Deutschland demnach nur dann als "Dubai- Schokolade" bezeichnet werden, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat. Aldi Süd hatte die "Alyan Dubai Handmade Chocolate" angeboten. Diese wurde in der Türkei produziert, wie auf der Rückseite angegeben ist. Aus Sicht des Gerichts genügt dieser Hinweis jedoch nicht aus. .