Das EU-Parlament hat verschärfte Standards gegen Luftverschmutzung gebilligt Sie sehen strengere Grenzwerte für mehrere Schadstoffe bis zum Jahr 2030 vor. Für Feinstaub soll die Obergrenze demnach ab 2030 bei zehn Mikrogramm pro Kubikmeter liegen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter vorgeschrieben. Die Standards sollen mindestens alle fünf Jahre neu geprüft werden. Die Mitgliedstaaten können die Einführung der Vorschriften unter bestimmten Bedingungen jedoch verschieben. .