Bundesregierung und Union haben sich laut einem Bericht der Rheinischen Post auf einen ersten Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts geeinigt. Demnach sollen die Regelungen zu Unabhängigkeit und Arbeitsweise des Gerichts sowie zur Auswahl der Richter in das Grundgesetz aufgenommen werden. Eine Änderung wäre dann nur noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit möglich. Hintergrund der Initiative sind Überlegungen zum Schutz des Gerichts vor möglicher Einflussnahme durch Extremisten. .