Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt die Position von Hotels gegenüber Buchungsportalen. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte schon 2021 die sogenannten "Bestpreisklausel" von booking.com als unzulässig eingestuft. Diese sah vor, dass Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht günstiger anbieten durften, als bei booking.com. Die Online-Plattform zog in den Niederlanden vor Gericht. Der EuGH entschied, dass die Klausel dem Kartellrecht unterliegt. Das Verbot bleibt bestehen. .