Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld, die verschiedene Banken in der Vergangenheit verlangt haben, waren nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam. Es widerspreche Treu und Glauben, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen weniger würden, begründete der BGH seine Entscheidung. Geklagt hatten Verbraucherzentralen. Negativzinsen auf Girokontenguthaben seien indes im Grundsatz zulässig, so der BGH-Senat. Die Klauseln waren aber zu unbestimmt und intranspaparent, so dass auch sie für unwirksam erklärt wurden. .