Die Bundeswehr soll zur Gefahrenabwehr die Erlaubnis zum Abschuss von Drohnen bekommen. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Voraussetzung dafür sei, "dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern", hieß es zuvor aus Regierungskreisen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. .