Die AfD muss zuvor von ihr ausgeschlossene Journalisten doch zur Wahlparty nach der Landtagswahl in Thüringen Anfang September zulassen. Das entschied ein Gericht in Erfurt. Mehrere Medien waren gegen den Ausschluss als drohenden Einschnitt der Pressefreiheit vorgegangen. Die AfD hatte diesen mit mangelndem Platz am Veranstaltungsort begründet. Die AfD kann noch gegen den Gerichtsbeschluss vorgehen. Dann würde es vor Gericht zu einer mündlichen Anhörung kommen. .