Zwei ehemalige Siemens-Mitarbeiter müssen sich wegen des Exports von Gasturbinen auf die russisch besetzte Krim vor Gericht verantworten. Das Hamburger Landgericht ließ die gegen sie erhobenen Anklagen wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu, wie eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur Reuters bestätigte. Die Eröffnung eines Verfahrens gegen drei weitere Beschuldigte sei dagegen "mangels hinreichendem Tatverdacht" abgelehnt worden. Die Staatsanwaltschaft habe dagegen Beschwerde eingelegt. Über die entscheidet eine andere Instanz. .