Am Bundesgerichtshof (BGH) könnte heute eine Entscheidung darüber fallen, wie Zinsen bei Prämiensparverträgen berechnet werden sollen. Sparer erhalten dabei zusätzlich zum variablen Zins eine Prämie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Der BGH erklärte das für rechtswidrig. Seitdem ist strittig, wie die Zinsen zu berechnen sind. .