Für Asylbewerber aus Syrien sieht das Oberverwaltungsgericht Münster derzeit keine pauschale Gefahr mehr durch einen Bürgerkrieg. Das Gericht lehnte einen subsidiären Schutz für einen Syrer ab. Laut einem Sprecher steht das gegen die bisher gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Syrern im Regelfall diesen Schutz zuzusprechen Das Urteil wirft Fragen auch für andere syrische Asylbewerber auf. Man müsse sich immer genau anschauen, wer in welchen Teil Syriens abgeschoben werden könne, so Justizminister Buschmann. .