Der Generalbundesanwalt muss Fragen eines Journalisten zu den Umständen der Abschiebung des sogenannten Tiergartenmörders beantworten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab einem Eilantrag des Journalisten teils statt. (3 K 4458/24) Im Zuge eines Gefangenenaustauschs zwischen Russland und dem Westen hatte der in Deutschland verurteilte Vadim K. Anfang August nach Russland zurückkehren dürfen, obwohl er 2021 laut Gericht einen Georgier in Berlin ermordet hatte. Der Journalist hatte mehrere konkrete Fragen zu den Umständen gestellt, die Behörde Antworten verweigert. .