Im Streit um die zeitweise Abschöpfung sogenannter Überschusserlöse im Zuge der Strompreisbremse will das Bundesverfassungsgericht am 28.November sein Urteil verkünden. Das kündigte das Gericht an. 22 Betreiber von Ökostromanlagen hatten sich mit Verfassungsbeschwerden an die Richter gewandt. Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Zur Gegenfinanzierung der Preisbremse wurden teils Überschusserlöse der Stromerzeuger abgeschöpft. .