Das Bundeskabinett befasst sich in seiner heutigen Sitzung mit einem Gesetz, mit dem Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden sollen. Dabei soll das Amt des Missbrauchsbeauftragten gesetzlich verankert werden. Zudem sollen ein Arbeitsstab, ein Betroffenenrat und eine Aufarbeitungskommission eingerichtet werden. Betroffene sollen unter anderem ein Recht auf Zugang zu ihren Akten beim Jugendamt bekommen - dies war ihnen bislang verwehrt. .