Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das teilte das Gericht mit. Damit kann das Blatt unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Innenministerin Faeser hatte Compact im Juli verboten. Sie argumentierte, das Blatt sei ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". .