Der Thüringer AfD-Vorsitzende Höcke steht in Halle vor Gericht. Er soll in zwei Reden eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben, der Kampforganisation der NSDAP. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Vor Beginn des Prozesses hatte der frühere Geschichtslehrer erklärt, er habe nicht gewusst, worum es sich bei der Losung handele. Bei der Landtagswahl am 1. September will der 52-Jährige für die AfD Thüringen antreten. .