Die sogenannten goldenen Pässe in Malta verstoßen gegen das EU-Recht. Ein EU-Land dürfe seine Staatsangehörigkeit nicht gegen Zahlungen oder Investitionen verleihen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Sonst werde der Erwerb der Staatsangehörigkeit zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion. Ausländer konnten bislang unter anderem durch die Zahlung von 600.000 Euro sowie den Erwerb oder das Mieten einer teuren Immobilie Malteser - und somit EU-Bürger - werden. .