Das Landgericht München I hat Fußballer Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn deswegen verwarnt. Es verhängte eine Geldstrafe unter Vorbehalt von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng die 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Die sehen vor, dass er je 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss. Boateng hatte bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in dem gemeinsamen Urlaub geschlagen und beworfen zu haben. .