Ein Arbeitgeber ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf nicht verpflichtet, einer Mitarbeiterin den vollen Inflationsausgleich zu zahlen, wenn diese in Elternzeit ist. Anders als das Arbeitsgericht Essen in vorheriger Instanz wies das Düsseldorfer Gericht den Antrag der Klägerin zurück. Die Frau erfülle die Voraussetzungen zum Erhalt der Prämie nicht. Weil das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht, erfülle die Klägerin die Voraussetzung aus dem Tarifvertrag nicht, so das Gericht. (Az.: 14 SLa 303/24) .