Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage gegen Thüringens AfD- Chef Höcke erhoben. Sie wirft ihm vor, bei einer Rede im Dezember eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NSDAP verwendet zu haben. Wegen eines ähnlichen mutmaßlichen Vorfalls muss sich Höcke bereits ab Mitte April vor dem Landgericht in Halle verantworten. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen. .