Die AfD Thüringen muss allen Berichterstattern am Abend der Landtagswahl den Zutritt zu ihrer Wahlparty erlauben. Das Landgericht Erfurt bestätigte dem Evangelischen Pressedienst entsprechende Medienberichte. Demnach sei es nicht zulässig, nur einem kleinen Kreis ausgewählter Journalisten den Zutritt zu gewähren. Geklagt hatten das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sowie die "tageszeitung", "Bild" und "Welt". Sie hatten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt. .