Das Land Rheinland-Pfalz muss einen Mann in den Polizeidienst einstellen, der einen Schlaganfall während der Ausbildung erlitt. Das Risiko, dass er vor dem Alter von 60 Jahren dienstunfähig werde, sei nicht größer als 50 Prozent, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es wies das Land an, den Mann einzustellen. (Az. 2 C 4.24) Der Bewerber war nach dem Schlaganfall wieder gesund geworden und schloss sein Studium an der Polizeihochschule mit Erfolg ab. Das Land hatte ihn dennoch nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernehmen wollen. .