Bundeskanzler Merz hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze fest - auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung, die dies im konkreten Fall für rechtswidrig erklärte. Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, so Merz. Doch es gebe weiterhin Spielräume. "Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können." Zuvor hatte bereits Bundesinnenminister Dobrindt erklärt, an den Zurückweisungen festhalten zu wollen. .