Seine beharrliche Weigerung zum Tragen einer roten Arbeitshose hat einem Industrie-Arbeiter zu Recht den Job gekostet. Das urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Dem Monteur, der in seinem Betrieb mit Kappsägen und Akkubohrern gearbeitet hatte, war gekündigt worden, nachdem er trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen mehrmals in einer schwarzen Hose zur Arbeit erschienen war. Teil der Kleiderordnung sei aber eine rote Arbeitshose gewesen - und das zurecht: aus Gründen des Arbeitsschutzes und we-gen eines einheitlichen Auftretens. .