Wer Fotos oder Videos online veröffentlicht, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, verletzt damit gemeinhin keine Urheberrechte. Solange die Nutzung nicht vertraglich eingeschränkt und aus objektiver Sicht als üblich anzusehen ist, gibt es laut Urteil des Bundesgerichtshofs keine Probleme. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe hatte es mit drei Verfahren zu tun, in denen ein Unternehmen, das Nutzungsrechte an Fotos lizenziert, gegen Personen klagte, die Bilder von Fototapeten im Internet hochgeladen hatten. .