Die Bundesländer haben ein neues Verfahren für die Ermittlung des Rundfunkbeitrags auf den Weg gebracht. Dabei soll bei einer Erhöhung von unter 5 Prozent nicht mehr die Zustimmung aller 16 Landtage nötig sein. Statt dessen gelte ein Widerspruchsmodell: So sollen von 2027 an die von der unabhängigen Kommission KEF vorgeschlagenen Erhöhungen automatisch wirksam werden, sofern nicht eine bestimmte Anzahl von Ländern widerspricht. 2025 und 2026 soll der Beitrag nach Willen der Länder jedoch nicht erhöht werden. .