Die Finanzierung der Strompreisbremse, durch Gewinnabschöpfungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das verkündete das Verfassungsgericht. Die Beschwerden von 22 Betreibern, die ihren Strom aus Photovoltaik, Windkraft und Biomasse gewinnen, wurden zurückgewiesen. Die Bundesregierung hatte 2022 die Bremse eingeführt, um Haushalte und Unternehmen vom Preisanstieg infolge des Ukraine-Krieges zu entlasten. Zur Finanzierung wurden teils Überschusserlöse der Stromerzeuger abgeschöpft. .