Eine Hecke darf mit dem nötigen Abstand zum Nachbargrundstück beliebig hoch sein - auch dann, wenn es eine Bambushecke ist. Grenzen für die Höhe von Hecken können nur die Bundesländer über ihr Nachbarschaftsrecht vorgeben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Einen Nachbarschaftsstreit über eine mehr als sechs Meter hohe Bambushecke verwiesen die Karlsruher Richter zur Klärung des Abstands an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zurück. (Az. V ZR 185/23) .