Der Online-Händler Temu hat nach der Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich der Anbieter, alle monierten Verstöße zu unterlassen. Der Verband hatte Temu vorgeworfen, Verbraucher mit "willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs" zu verunsichern. Unrechtmäßig sei etwa der Einsatz sogenannter Dark Patterns: Temu setzte mit Hinweisen wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb" die Kunden unter Druck. .