Zum Schutz bedrohter Aale greifen von September an Schonzeiten für die Fischerei vor den deutschen Meeresküsten. Vom 1.September bis zum 28.Februar gilt in der Nordsee ein umfassendes Fangverbot für Aale, wie das Bundesagrarministerium mitteilte. Für die Ostsee gilt ein EU-weites Fangverbot vom 15.September bis zum 15.März. Aale sind in ihrem Bestand stark bedroht. Die Schonzeit trage dazu bei, dass sich Aale auf die lange Wanderung in ihr Laichgebiet im Atlantik, die Sargasso- See östlich von Florida, machen können, hieß es vom Ministerium. .