Der Thüringer AfD-Vorsitzende Höcke steht in Halle vor Gericht. Er soll in zwei Reden eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben, der Kampforganisation der NSDAP. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Bei einer Verurteilung droht dem AfD-Politiker eine Geldstrafe, oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei der Landtagswahl am 1. September will der 52-Jährige für die AfD in Thüringen antreten. .