Frankreich will heute endgültig das Abtreibungsrecht in die Verfassung aufnehmen. Dazu treten beide Kammern des Parlaments - Nationalversammlung und Senat - in Versailles zusammen. Eine Verfassungsänderung muss mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit beschlossen werden. Diese gilt als Formsache, da die Abgeordneten beider Kammern bereits mit Frankreich wird damit das erste Land, in dem das Abtreibungsrecht in der Verfassung festgehalten ist. Dies hat in erster Linie symbolischen Charakter. .