Wer kurzfristig und unvorhersehbar einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann, muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs "alles ihm Mögliche und Zumutbare" tun, um das Gericht rechtzeitig zu informieren. Notwendig ist auch, konkrete Angaben zu machen, was dazu unternommen wurde. Das geht aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor. (Az. XII ZB 171/23) Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit getrenntlebender Eheleute. Die Vertreterin der Frau habe auf der Fahrt zum Gericht "schwere krampfhafte Zustände" bekommen, hieß es. .