Wer den öffentlichen Personenverkehr in Hessen nutzt, darf keine Waffen oder Messer bei sich haben. Eine entsprechende Verordnung sei bereits in Kraft getreten, teilte der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) mit. Unter das Verbot fallen u.a. Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und Elektroschockgeräte. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zu den in öffentlichen Verkehrsmitteln verbotenen Messern gehören auch Taschenmesser. .