Betroffene eines umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook im Jahr 2021 haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen demnach nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren. Es sei nicht nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Hintergrund ist ein Vorfall im April 2021: Unbekannte hatten damals Daten von etwa 533 Mio. Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. .