Der Bundestag hat einige Schutzregeln für besonders wichtige Kulturgüter gelockert. So dürfen Museen solche Ausstellungsstücke nicht mehr nur fünf, sondern bis zu zehn Jahre ins Ausland verleihen. Eine entsprechende Novelle des Kulturschutzgesetzes erhielt im Bundestag am Donnerstagabend eine große Mehrheit. Sie muss jetzt aber auch noch vom Bundesrat gebilligt werden. Die Gesetzesänderung, mit der auch EU-Recht umgesetzt wird, geht noch auf die Vorgängerregierung zurück. Unter anderem fallen nach der Novelle Nachweispflichten für Kunsthändler weg. .