Die sächsische AfD-Fraktion ist mit einem Antrag zum Vorgehen bei der Wahl der MDR-Rundfunkratsmitglieder beim Landesverfassungsgerichtshof gescheitert. Bei dem Vorgehen im sächsischen Landtag 2021 seien keine Rechte der AfD-Fraktion verletzt worden, teilte der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig mit. Diese Entscheidung habe der Verfassungsgerichtshof einstimmig getroffen. (Vf. 132-21) Der Kandidat der AfD, die zweitstärkste Fraktion im Landtag war, bekam bei der Wahl nicht die nötige Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. .