Polizeikosten bei Hochrisikospielen dürfen dem Profifußball in Rechnung gestellt werden. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht verkündet. Die Stadt Bremen hatte bereits 2014 beschlossen, dass sich die Veranstalter von Profi-Fußballspielen an den Mehrkosten beteiligen müssen, die bei Hochrisikospielen entstehen. Die Gebühr wird bei allen Großveranstaltungen fällig, die gewinnorientiert sind, über 5.000 Teilnehmer haben und bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalt kommen kann. Die DFL klagte dagegen. .