Werden Verkehrsteilnehmer bei einer Fahrt mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss erwischt, können die Behörden ihnen nicht verbieten, solche führerscheinfreien Fahrzeuge in Zukunft zu benutzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster. Konkret ging es um zwei Fahrer ohne Führerschein. Einer von ihnen fuhr unter dem Einfluss von Amphetamin einen E-Scooter, der andere mit mehr als zwei Promille Alkohol Rad. Die Fahrerlaubnisbehörden verboten ihnen, in Zukunft Räder oder E-Scooter zu fahren. .