Das Bundesverfassungsgericht hat heute über mehrere Klagen gegen die jüngste Wahlrechtsreform verhandelt. Die von der Ampelkoalition eingeführte Neuregelung soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Ziel ist es, die Größe des Bundestags zu reduzieren - von derzeit 735 Abgeordneten auf nur noch 630. Die Kläger - darunter CSU, Unionsfraktion, Linkspartei und mehr als 4.000 Privatpersonen - wenden sich unter anderem gegen die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten. .