Die Verwendung eines Hakenkreuzes in einer Kritik an den damaligen Corona- Gesetzen ist laut dem Berliner Kammergericht strafbar. Das Gericht sprach einen 63-jährigen Mann schuldig, weil er im Internet Bilder einer Atemmaske mit Hakenkreuz veröffentlicht hatte. Die Richter hoben damit einen Freispruch durch das Amtsgericht auf. Zur Begründung hieß es,das gesetzliche Verbot des Hakenkreuzes diene "der Verbannung der Nutzung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem Bild des politischen Lebens unabhängig von der dahinter stehenden Absicht." .