Online-Dienste wie Airbnb, Vacation Rental, Google und Amazon müssen den Behörden in Italien keine zusätzlichen, über das EU-Recht hinausgehenden Daten übermitteln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass solche nationalen Verpflichtungen dem EU-Recht entgegenstehen. (Az. C-662/22 u.a.). Die Vorschriften hatte Italien 2021 und 2022 erlassen. Die Unternehmen mussten sich in ein von einer Behörde geführtes Register eintragen, regelmäßig u.a.ihre wirtschaftliche Lage dokumentieren und weitere Infos liefern sowie einen bestimmten finanziellen Beitrag zahlen. .