Das Oberlandesgericht München hat dem Babynahrungshersteller Hipp irreführende Werbung verboten. Mit dem Urteil gab es einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) statt und ließ dagegen keine Revision mehr zu. Der Familienkonzern hatte für seine Kindermilch mit der Aussage "Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener" geworben. Erst in einer Fußnote im Kleingedruckten auf der Verpackung stand die Klarstellung, dass sich das nur auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht. .