Der Bundesrat hat die Bundesregierung zu einer Strafverschärfung für den kriminellen Einsatz sogenannter K.O.-Tropfen aufgefordert. Ein entsprechender Antrag von Berlin fand in der Länderkammer die notwendige Mehrheit. Psychotrope Substanzen können Opfer bei Sexualdelikten und Raubstraftaten hilf- und wehrlos machen. Sie gelten bisher aber nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches, der Strafrahmen für ihren Einsatz ist nach Ansicht des BGH zu milde. Wann sich die Bundesregierung mit der Entschließung des Bundesrates beschäftigt, ist offen. .