Das Landgericht im hessischen Hanau muss erneut über die Eröffnung eines Prozesses gegen einen mutmaßlichen ehemaligen KZ-Wachmann entscheiden. Die zuständige Kammer habe gegen das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Strafaufklärung verstoßen, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Landgericht hatte das Verfahren abgelehnt, weil der 100-Jährige laut Gutachter nicht verhandlungsfähig ist. Der Mann soll zur Wachmannschaft des KZ Sachsenhausen bei Berlin gehört haben. Die Anklage wirft ihm Beihilfe zum Mord in mehr als 3300 Fällen vor. .