Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat das Elterngeld deutlich an Kaufkraft eingebüßt. Das geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. Demnach ist die Kaufkraft der staatlichen Leistung in den 16 Jahren bis 2023 um 38 Prozent zurückgegangen. Das liegt laut IW vor allem daran, dass die Auswirkungen der Inflation nie ausgeglichen worden seien. Der Mindestbetrag beim Elterngeld liegt seit seiner Einführung bei 300 Euro, der Höchstsatz bei 1.800 Euro. .