Ein Yoga- und Meditationszentrum ist mit Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Verein wollte sich dort gegen Urteile des Bundesarbeitsgerichts wehren, wonach zwei ehemaligen Vereinsmitgliedern für ihre Mitarbeit in dem Yoga-Ashram, einem spirituellen Rückzugsort, der Mindestlohn zusteht. Der Karlsruher Senat habe die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Gericht mit. Sie würden den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht gerecht und es fehle an einem Annahmegrund, hieß es. .