Der europäische Gerichtshof entscheidet über die sogenannten Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com. Hintergrund ist ein langer Streit vor deutschen und niederländischen Gerichten. Die Klausel verbot es den Hotels, Zimmer über eigene Vertriebskanäle günstiger anzubieten als über das Portal. Das Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof erklärten sie für unwirksam. Nun möchte ein Amsterdamer Gericht wissen, ob solche Abreden gegen das europäische Kartellverbot verstoßen. .