Die Finanzaufsicht Bafin rät Besitzern von Prämiensparverträgen, dringend mögliche Nachzahlungsansprüche zu prüfen. "Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben", erklärte die Behörde mit Verweis auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Juli. Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine Prämie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. .